Ein Jobrad für Selbstständige

Ein Jobrad ist für Selbstständige aller Branchen ein ideales und dank Steuervorteilen noch dazu kostengünstiges Transportmittel für die Arbeit.

Was ist ein Jobrad?

Was früher unter dem Begriff „Dienstrad“ bekannt war, wird heute in der Regel als „Jobrad“ bezeichnet. Bei einem Jobrad handelt es sich somit um ein Fahrrad, das ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter dauerhaft zur Verfügung stellt. Jobräder können jedoch auch von Selbstständigen, Freiberuflern und Gewerbetreibenden verwendet werden. Als Jobrad kommen sowohl konventionelle Fahrräder als auch E-Bikes, Pedelecs und Lastenfahrräder infrage. Wie ein Dienstwagen kann auch ein Jobrad sowohl für berufliche als auch private Fahrten genutzt werden.

Welche Steuervorteile gibt es beim Jobrad für Selbstständige?

Im Zusammenhang mit der Förderung klimaschonenden Verhaltens durch die deutsche Bundesregierung gelten seit Beginn 2019 Steuervergünstigungen für betrieblich genutzte Fahrräder. Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende, die ein Jobrad erwerben, müssen seitdem nicht mehr für die private Nutzung des Fahrrads die sogenannte „Privatentnahme“ versteuern. Diese betrug zuvor monatlich ein Prozent des Brutto-Listenpreises des Fahrrads. Diese Steuerfreiheit gilt nicht nur für konventionelle Fahrräder, sondern auch für E-Bikes. Nur für S-Pedelecs (E-Bikes mit einer Geschwindigkeit über 25 km/h) gilt eine steuerliche Sonderregelung: Sie müssen mit monatlich einem Prozent des halben Brutto-Listenpreises versteuert werden.

Wie hoch der Steuervorteil beim Kauf eines Jobrads ist, hängt vom Anteil der betrieblichen Nutzung ab. Wenn du dein Fahrrad zu mehr als 50 Prozent betrieblich nutzt, zählt es zu deinem Betriebsvermögen. Stimme dich mit deinem Steuerberater ab, denn die Kosten des Jobrads als Teil des Betriebsvermögens können über die nächsten Jahre abgeschrieben werden. Zudem kannst du laufende Kosten, wie beispielsweise Reparaturen, vollständig als Betriebsausgaben erfassen. Liegt die betriebliche Nutzung deines Jobrads hingegen unter zehn Prozent, ist das Fahrrad zwangsläufig Teil deines Privatvermögens. Betrieblich gefahrene Kilometer kannst du jedoch über eine Aufwandspauschale geltend machen. Beträgt die betriebliche Nutzung deines Jobrads zwischen 10 und 50 Prozent, hast du als Selbstständiger die Wahl, ob du dein Fahrrad im Betriebs- oder im Privatvermögen halten willst. Wie hoch die betriebliche Nutzung tatsächlich ist, ist natürlich immer auch Auslegungssache.

Wenn dir aus Liquiditätsgründen der Kauf eines Jobrads zu teuer ist, kannst du ein Dienstrad selbstverständlich auch leasen. Beim Leasing eines Fahrrads genießt du als Selbstständiger neben den Steuervorteilen auch Serviceleistungen wie die Jobrad-Vollkaskoversicherung oder eine Mobilitätsgarantie mit. Die Leasingraten für ein Jobrad sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar und mindern somit deinen zu versteuernden Gewinn. Bist du zudem vorsteuerabzugsberechtigt, kannst du dir die Umsatzsteuer aus den Leasingraten vom Finanzamt rückerstatten lassen.

Welche Vorteile hat ein Jobrad für Selbstständige?

Neben den genannten Steuervorteilen hat ein Jobrad eine Reihe weiterer Vorteile, von denen Selbstständige profitieren können. Im Gegensatz zum Fahren eines Dienstwagens ist Fahrradfahren gut für die Umwelt, gut für die eigene Gesundheit und noch dazu kostenlos. Außerdem entfällt die lästige Parkplatzsuche an deinem Arbeitsplatz bzw. Zuhause. In Zeiten täglicher Dauerstaus in vielen deutschen Städten ist ein Jobrad für viele Selbstständige zudem ein schnelleres Verkehrsmittel als der Dienstwagen, um morgens zur Arbeit und abends wieder nach Hause zu kommen. Sofern du bei deiner Arbeit Sachen zu transportieren hast, kannst du dafür auch ein Lastenrad (mit und ohne E-Antrieb) einsetzen. Nicht zuletzt ist ein Jobrad für Selbstständige auch eine Art Statement: Die meisten Geschäftspartner werden es schätzen, dass du dem Dienstrad den Vorzug gegenüber einem Dienstwagen gibst. Falls du beruflich doch nicht gänzlich auf ein Auto verzichten kannst, darfst du ein Jobrad selbstverständlich zusätzlich zu einem Dienstwagen nutzen. Die Nutzung eines Dienstfahrrads steht dem Fahren eines Dienstwagens nicht entgegen.

Wie kommen Selbstständige an ein Jobrad?

Wenn du ein normales Fahrrad oder E-Bike leasen willst, hast du heutzutage die Qual der Wahl zwischen zahlreichen Bike- und E-Bike Leasing-Anbietern für Selbstständige – wie zum Beispiel bei uns von JobRide in Planegg bei München. Grundsätzlich bieten dir Fahrrad-Leasing-Anbieter die hersteller- und modellunabhängige Wahl deines neuen „Drahtesels“. Du hast die freie Wahl zwischen City-Bike, Trekking-Bike, Mountainbike, E-Bike oder Lastenrad. Auch hinsichtlich des Preises werden dir in der Regel keine Vorgaben von den Leasing-Anbietern gemacht. Wenn du willst, kannst du auch mehr als nur ein Jobrad leasen. Größere Leasing-Anbieter bieten dir meist ein bundesweites Netz an mehreren Tausend Vertragspartnern. Um an dein Jobrad zu kommen, gehst du einfach zu einem mit dem Leasing-Anbieter verbundenen Fahrrad-Fachhändler und suchst dir dort dein Wunschmodell aus. Wie hoch deine monatliche Bike-Leasingrate ausfällt, kannst du bei vielen Leasing-Anbietern direkt online berechnen.

Wenn du aus dem Großraum München kommst und Interesse am Leasing eines E-Bikes als Jobrad hast, sind wir von JobRide in Planegg der ideale Partner. Kontaktiere uns jetzt.

12.05.2021